Sozialarbeit

Allgemeines

Die Schulsozialarbeit als Schnittstelle zur Jugend- und Behindertenhilfe berät und unterstützt Schülerinnen und Schüler*innen, Eltern und Sorgeberechtigte, Lehrer*innen kurz-, mittel- oder langfristig in allen Fragen rund um die Lebenssituation der Schüler*innen. Sie kooperiert dabei mit den Familien, den Klassenteams, der Schulleitung sowie inner- und außerschulischen Fachdiensten, Behörden und Beratungsstellen. Die Beratung ist vertraulich. Sie ist Ansprechpartner in der sozialarbeiterischen Einzelfallhilfe bei:

  • sozialrechtlichen Fragen und Anträgen
  • belastenden Lebens- und Krisensituationen
  • erzieherischem Hilfebedarf
  • Kinderschutzfragen
  • ambulantem oder stationärem Hilfebedarf
  • Schulmüdigkeit oder Schulverweigerung
  • Jugendstrafsachen
  • Schülersprechstunden
  • Fallgesprächen

Im Bereich des sozialen Lernens organisiert sie stufenbezogen präventive Projekte sozialer Gruppenarbeit zur Ich-Stärkung, Verselbstständigung und Teilhabe.