Achtung: Änderung der Voraussetzungen für eine Notbetreuung

Das Ministerium für Schule und Bildung im Land NRW hat am 20.03.2020 verfügt, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Notbetreuung erweitert werden. Danach haben Anspruch auf eine solche Notbetreuung alle Beschäftigten, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können, und zwar unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin. 

Sollte dieser Fall zutreffen, bitten wir die entsprechenden Eltern sich bis Montag, 23.03.2020 im Zeitraum 8.00-14.00 Uhr bei der Schulleitung unter 0521 - 48 95 030 oder per Email unter info@schule-am-moellerstift.de  zu melden.

Wir bitten die Eltern nur in dringenden Notfällen vom Betreuungsangebot Gebrauch zu machen, da die Gesundheit und der Schutz aller Schüler*innen und Mitarbeiter*innen Vorrang haben.

Die Schulleitung

 

Weitere Informationen sowie das vorzulegende Bestätigungsformular des Arbeitsgebers finden Sie unter folgenden Links:

Link zum Formular: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Informationen zur Elternbetreuung:https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Coronavirus_NotbetreuungFAQ/Coronavirus_Notbetreuung_Eltern/index.html